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KÜS: Keine Rückdatierung mehr bei der Kfz-Hauptuntersuchung
14.06.2012

Gültigkeit bereits jetzt in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Punktekatalog bei überzogener HU-Frist gilt nach wie vor

Ab dem 1. Juli 2012 werden im Bereich der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen einige Neuerungen in Kraft gesetzt. Betroffen davon ist auch der Zeitraum für die Gültigkeit der Hauptuntersuchung. Darüber informiert die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS.

Wer sein Fahrzeug mit Verspätung zur Hauptuntersuchung bringt, ist nach der neuen Regelung nicht mehr von der Rückdatierung betroffen. Das heißt beispielsweise, wer im Monat Juni zur Hauptuntersuchung muss, aber erst im August sein Fahrzeug beim Prüfingenieur vorfährt, bekommt bei positivem Mängelbescheid seine Plakette ab dem Monat August für 24 Monate. Es wird nicht mehr, wie bisher, rückdatiert, in diesem Fall auf den Juni.

Die Neuregelung tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Wichtig zu erwähnen ist die Tatsache, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen die neue Regelung bereits vorgezogen und in Kraft gesetzt haben. In diesen Bundesländern wird also bei der Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen aktuell nicht mehr rückdatiert. In allen anderen Bundesländern gilt die bestehende Regelung mit Rückdatierung bis zum 1. Juli 2012.

Nicht berührt von diesen Neuerungen sind die Sanktionen bei massiven Überziehungen der Hauptuntersuchungsfristen. Ist die Frist für den HU-Termin von 2 bis 4 Monate überzogen, so drohen laut Bußgeldkatalog 15 Euro Geldstrafe, bei 4 bis 8 Monaten sind es 25 Euro, bei mehr als 8 Monaten 40 Euro und 2 Punkte. Schwierigkeiten kann es auch geben nach einem Unfall bei der Schadenregulierung durch die Versicherungen. Eine weit überzogene Hauptuntersuchung könnte dann eventuell zum Thema werden.

Stiefkind Profiltiefe: Zu oft zu gering
28.02.2012


Häufig nicht zulässige Rad-/Reifenkombination montiert

Aus rund 2,6 Millionen durchgeführten Hauptuntersuchungen des vergangenen Jahres 2011 hat die KÜS jetzt eine Mängelbilanz zum Thema Reifen aufgestellt. Dabei wurden im Bereich Pkw und Motorrad rund 38.000 Mängel von den Prüfingenieuren der KÜS beanstandet. Nach wie vor an der Spitze liegt die fehlende Profiltiefe, gefolgt von porösen Reifen und unzulässigen Rad-/Reifenkombinationen.

Technischer Dienst erweitert Servicespektrum der KÜS
14.02.2012

Die KÜS Anlagentechnik, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Kfz-Sachverständigenorganisation KÜS, ist vom Kraftfahrt-Bundesamt zum Technischen Dienst benannt worden. Damit kann der Technische Dienst die für das nationale und das europäische Typgenehmigungsverfahren erforderlichen Prüfungen für neu in den Verkehr zu bringende Fahrzeuge und Fahrzeugteile durchführen.

Die Prüfgebiete umfassen dabei alle relevanten Bereiche, die für das Typgenehmigungsverfahren verschiedener Fahrzeugarten nach den nationalen und europäischen Vorschriften notwendig sind. Beispielhaft zu nennen wären hier: Abgasgutachten, Geräuschmessungen oder die Prüfung von Brems- und Lenkanlagen. Hersteller und Importeure von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen können den professionellen Service des Technischen Dienstes der KÜS Anlagentechnik für Typ- und Einzelgenehmigungen nutzen. Dies gilt unter anderem auf europäischer Ebene für EG- und ECE-Genehmigungen und national etwa für die Gutachten zur Erteilung von ABE und ABGen. Kooperationspartner des Technischen Dienstes der KÜS ist der TÜV Austria Automotive.


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